Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum (ZGB 712a) ist ein insofern besonders ausgestaltetes Miteigentum als es den Miteigentümern je ein Sonderrecht einräumt, je gewisse in sich abgeschlossene Räume (sog. Stockwerkeinheit) ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen.

Die Stockwerkeinheit kann ihrerseits im Allein-, Mit- oder Gesamteigentum erworben werden. Für die Selbst- und die Fremdnutzung gelten daher die hievor dargelegten Regeln.