Vertragsgestaltung
Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Nachdenkens über den zu normierenden Gegenstand, die Wahl der Form (Schriftlichkeit) und die sorgfältige Vertragsredaktion.
Die üblichen Inhalte am Beispiel eines Mietvertrages sind:
- Parteien
- Lage des Objektes
- Umfang des Objektes
- Ausbau des Mietobjektes (Rohmiete oder ausgebaut, Zustimmung)
- Wiederherstellung des Mietobjektes? (Sicherheiten, Beseitigungs- und
Entschädigungspflicht) - Vertragsdauer
- Kündigungsklausel
- Mietzins (Wertsicherungsklausel [Index], Umsatz- und / oder Staffelmiete)
- Vorbehalt Mehrwertsteuer
- Ueberwälzung von Nebenkosten
- Ueberwälzung wertvermehrender Investitionen
- Mietzinsgarantien
- Garantien für Einhaltung vertraglicher Pflichten.
Ausländer
Der ausländische Grundeigentümer
Beachten Sie hiezu bitte die Ausführungen auf www.immobilien-kaufen.ch.
Der ausländische Nutzer
Es ist beim ausländischen Selbstnutzer zwischen natürlicher und juristischer Person zu unterscheiden.
- Die ausländ. natürliche Person bedarf je nach Aufenthaltsdauer einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
- Bei der ausländ. juristischen Person stellt sich die Fragen der Niederlassungsart (virtuelle Niederlassung mit zeitweiligem Kurzaufenthalt, formelle Zweigniederlassung, Gründung einer schweizerischen Tochtergesellschaft etc.).







